Kanusport wird in der Natur betrieben. Wir sind auf die natürlichen Seen, Flüsse und
Bäche angewiesen und wollen dabei die Natur erleben und uns in ihr erholen. Viele
Kanusportler nehmen aber auch die Bedrohung und Gefährdung der natürlichen Umwelt
unmittelbar wahr, werden davon besonders betroffen und haben schon allein deshalb ein
ausgeprägtes Natur- und Umweltbewußtsein entwickelt.
Wir erheben bei der Ausübung unseres Sports einen Anspruch auf Gemeingebrauch, der auch
anderen Naturnutzern wie Jägern, Anglern, Ornithologen und Spaziergängern zusteht. Die
ordnungsgemäße Ausübung des Gemeingebrauchs stört die Natur genausowenig wie die
ordnungsgemäße Ausübung des Jagd- oder Fischereirechts.
Helfe also mit, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und
Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzung,
zerstörenden Wasserbau und intensive Landwirtschaft sind schon viel zu viele Lebewesen in
ihrem Bestand gefährdet.
| Vermeide das Parken in der freien Landschaft, sondern suche öffentliche Parkplätze auf. Ein längerer Trageweg auf befestigten Wegen zur Ein- und Aussetzstelle ist zumutbar. |
| Vermeide jede Beschädigung der Ufervegetation. Wähle möglichst trittsichere Ein- und Aussetzstellen und unempfindliche Rastplätze. |
| Meide die Einfahrten in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien, sondern halte einen ausreichenden Mindestabstand. Nähere Dich auch nicht von Land her diesen Gebieten, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen. |
| Meide Kies-, Sand- und Schlammbänke sowie seichte Gewässer, insbesondere solche mit Wasserpflanzen. |
| Halte einen ausreichenden Mindestabstand - je größer um so besser- zu Brut-, Rast- und Überwinterungsplätzen, zu Vogelansammlungen auf dem Wasser oder auf Bänken, ebenso zu Jungen führende Wasservögel. |
| Laufe im Bereich der Watten keine Seehundsbänke an, um die Tiere nicht zu stören und zu vertreiben. |
| Verzichte auf die Befahrung ungeeigneter und erkennbar übernutzter Gewässer. Informiere Dich vor Fahrtantritt über ausreichenden Wasserstand. |
| Beachte die besonderen Bestimmungen in Naturschutzgebieten, erkundige Dich rechtzeitig bei örtlichen Naturschutz- und Kanuvereinen. |
| An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachten der Deutsche Kanuverband und seine Landeskanuverbände die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, das heißt das Anlanden usw., ist hier selbstverständlich nicht gestattet, es sei denn, natürliche oder künstliche Hindernisse zwingen dazu. |
| Benutze öffentliche Zeltplätze. Wildes Zelten in der freien Landschaft ist bei uns nur ausnahmsweise mit Genehmigung erlaubt, gar nicht in Landschafts- und Naturschutzgebieten. |
| Feuermachen in der Natur ist äußerst gefährlich und sollte unterbleiben. |
| Müll und Abfälle werden selbstverständlich mitgenommen und umweltfreudlich beseitigt. |
| Verhalte Dich ruhig. Nehme Rücksicht auf andere. Achte auf fremdes Eigentum, besonders beim Umtragen und Erkunden an Wehren, Schleusen, Mühlen usw. |